Vor 100 Jahren – Der Hauptplatz als riesiger Marktplatz
ErinnerungsortVor 100 Jahren – Der Hauptplatz als riesiger Marktplatz
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Hauptplatz Als der Hauptplatz noch ein großer Marktplatz war: vom Marktplatz und vom „Körbelmarkt“ Tages- und Wochenmärkte & der „Körbelmarkt“ Blickt man in die Vergangenheit von Wiener Neustadt zurück, so gab es hier ein lange bestehendes, aktives und eigenständig gewachsenes Marktwesen. In Wiener Neustadt wurden Tages- und Wochenmärkte abgehalten. Die Tagesmärkte dienten vor allem dazu, dass die einheimische Bevölkerung ihren Tagesbedarf decken konnte, und fanden täglich (Montag bis Samstag) von Mai bis Oktober von 06.00 Uhr, sonst von 05.00 Uhr morgens bis 12.00 Uhr mittags statt. Nur Obst durfte länger verkauft werden. Auf den Wochenmärkten verkauften außerdem auswärtige Produzenten und Händler. Diese Märkte sollten auch der Versorgung des Umlandes der Stadt dienen. Der Marktplatz befand sich auf dem Hauptplatz, wobei Waren bestimmten Bereichen zugeordnet waren: beispielsweise die Plätze vor den Häusern am Hauptplatz Nr. 30-33 den „Grünwaren“, jene vor den Nummern 34 und 35 den Blumenständen, vor der Alten Kronen-Apotheke den Korb-, Flecht- und Besenwaren sowie vor den Nummern 17 und 18 Bäumen und Sträuchern. Am „Fischplatz“ (im Nordwesten des Hauptplatzes) fand der Obst- und Fischverkauf statt. Es gab außerdem den sogenannten „Körbelmarkt“, das heißt einen Verkauf von Waren direkt aus Körben, Taschen, Steigen oder Kraxen, bei dem die Händler also keine Tische, Verkaufsstände oder sogar Hütten hatten, sondern Waren in geringer Stückzahl anboten: meist Lebensmittel aus privatem Kleinanbau, Haushaltswaren, Textilien etc. Dies war auf allen anderen Teilen des Hauptplatzes und auf der (stadtauswärts) linken Seite der Neunkirchner Straße (von der Haus-Nr. 9 bis zur Burggasse) erlaubt. Platzordnung für Wägen & Sonderregelungen für Fleisch und Holz Kamen Händler mit Wägen auf den Marktplatz, dann hatten jene, die hauptsächlich mit Körnern und Hülsenfrüchten beladen waren, um die Mariensäule am Hauptplatz Aufstellung zu nehmen. Kartoffelhändler mit Wagen mussten ebenso bei der Mariensäule stehen (oder vor der sogenannten „Obst-Zeit“ im Spätsommer bzw. Herbst auf den „Fischplatz“ weichen). Händler mit Kraut, Rüben, Häcksel oder Backwaren auf ihren Wägen hatten sich auf dem Pfarrplatz einzufinden. Der Verkauf von Fleisch fand in der städtischen Fleischmarkthalle statt und war am Hauptplatz nur einheimischen Fleischhauern (nach besonderer Genehmigung des Stadtrates) in fahrbaren Hütten erlaubt. Holz, also Brenn-, Schnitt- und Langholz, aber auch „Weinstecken“ bekam der Kunde vor der k. k. Militär-Schwimmschule (Burgplatz 1), Heu und Stroh (im Großverkauf) nur am Viehmarkt (Neunkirchner Straße). Mietflächen & Gebühren Verkäufer konnten Plätze für eine gewisse Dauer gegen Gebühr anmieten (Mietplätze) und hier ihre Verkaufsstände aufbauen, wobei diverse Regen- und Sonnendächer die Mietfläche nicht überragen durften. Verkäufer konnten aber auch eine Standgebühr (für den Tag) entrichten und ihre Waren auf einem ihnen zugewiesenen Platz zum Kauf anbieten (Standplätze). Für einen Standplatz (für einen Tag) zahlte man 1911 vier Heller pro m2. Auf dem Verkaufsplatz hatte der Verkäufer den Aufsichtsorganen die festgesetzten Markgebühren zu bezahlen. Diese war grundsätzlich nach der Anzahl und dem Gewicht der jeweiligen Ware berechnet, zum Beispiel: vier Heller pro Feldhase/Kaninchen, sechs Heller pro 30- bis 50kg-Sack oder Korb Erdäpfel, sechs Heller für 10 Laib Brot oder 10 Liter Milch.
Vor 100 Jahren – Kliniken für die Porzellanpuppe
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Hauptplatz
Als der Hauptplatz noch ein großer Marktplatz war: vom Marktplatz und vom „Körbelmarkt“
Tages- und Wochenmärkte & der „Körbelmarkt“
Blickt man in die Vergangenheit von Wiener Neustadt zurück, so gab es hier ein lange bestehendes, aktives und eigenständig gewachsenes Marktwesen. In Wiener Neustadt wurden Tages- und Wochenmärkte abgehalten. Die Tagesmärkte dienten vor allem dazu, dass die einheimische Bevölkerung ihren Tagesbedarf decken konnte, und fanden täglich (Montag bis Samstag) von Mai bis Oktober von 06.00 Uhr, sonst von 05.00 Uhr morgens bis 12.00 Uhr mittags statt. Nur Obst durfte länger verkauft werden. Auf den Wochenmärkten verkauften außerdem auswärtige Produzenten und Händler. Diese Märkte sollten auch der Versorgung des Umlandes der Stadt dienen.
Der Marktplatz befand sich auf dem Hauptplatz, wobei Waren bestimmten Bereichen zugeordnet waren: beispielsweise die Plätze vor den Häusern am Hauptplatz Nr. 30-33 den „Grünwaren“, jene vor den Nummern 34 und 35 den Blumenständen, vor der Alten Kronen-Apotheke den Korb-, Flecht- und Besenwaren sowie vor den Nummern 17 und 18 Bäumen und Sträuchern. Am „Fischplatz“ (im Nordwesten des Hauptplatzes) fand der Obst- und Fischverkauf statt.
Es gab außerdem den sogenannten „Körbelmarkt“, das heißt einen Verkauf von Waren direkt aus Körben, Taschen, Steigen oder Kraxen, bei dem die Händler also keine Tische, Verkaufsstände oder sogar Hütten hatten, sondern Waren in geringer Stückzahl anboten: meist Lebensmittel aus privatem Kleinanbau, Haushaltswaren, Textilien etc. Dies war auf allen anderen Teilen des Hauptplatzes und auf der (stadtauswärts) linken Seite der Neunkirchner Straße (von der Haus-Nr. 9 bis zur Burggasse) erlaubt.
Platzordnung für Wägen & Sonderregelungen für Fleisch und Holz
Kamen Händler mit Wägen auf den Marktplatz, dann hatten jene, die hauptsächlich mit Körnern und Hülsenfrüchten beladen waren, um die Mariensäule am Hauptplatz Aufstellung zu nehmen. Kartoffelhändler mit Wagen mussten ebenso bei der Mariensäule stehen (oder vor der sogenannten „Obst-Zeit“ im Spätsommer bzw. Herbst auf den „Fischplatz“ weichen). Händler mit Kraut, Rüben, Häcksel oder Backwaren auf ihren Wägen hatten sich auf dem Pfarrplatz einzufinden.
Der Verkauf von Fleisch fand in der städtischen Fleischmarkthalle statt und war am Hauptplatz nur einheimischen Fleischhauern (nach besonderer Genehmigung des Stadtrates) in fahrbaren Hütten erlaubt.
Holz, also Brenn-, Schnitt- und Langholz, aber auch „Weinstecken“ bekam der Kunde vor der k. k. Militär-Schwimmschule (Burgplatz 1), Heu und Stroh (im Großverkauf) nur am Viehmarkt (Neunkirchner Straße).
Mietflächen & Gebühren
Verkäufer konnten Plätze für eine gewisse Dauer gegen Gebühr anmieten (Mietplätze) und hier ihre Verkaufsstände aufbauen, wobei diverse Regen- und Sonnendächer die Mietfläche nicht überragen durften. Verkäufer konnten aber auch eine Standgebühr (für den Tag) entrichten und ihre Waren auf einem ihnen zugewiesenen Platz zum Kauf anbieten (Standplätze). Für einen Standplatz (für einen Tag) zahlte man 1911 vier Heller pro m2. Auf dem Verkaufsplatz hatte der Verkäufer den Aufsichtsorganen die festgesetzten Markgebühren zu bezahlen. Diese war grundsätzlich nach der Anzahl und dem Gewicht der jeweiligen Ware berechnet, zum Beispiel: vier Heller pro Feldhase/Kaninchen, sechs Heller pro 30- bis 50kg-Sack oder Korb Erdäpfel, sechs Heller für 10 Laib Brot oder 10 Liter Milch.