Recht unter dem Hakenkreuz

Erinnerungsort

Recht unter dem Hakenkreuz

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Kreisgerichtsgebäude und Gefangenenhaus – Maria-Theresien-Ring 5 NS-Justiz und Erbgesundheitsgericht In den Jahren 1890 bis 1893 wurden am Maria-Theresien-Ring das Kreisgerichtsgebäude und das Gefangenenhaus (für 150 Insassen) errichtet. In der NS-Zeit kam diesen Gebäuden eine besondere Bedeutung für die Stadt und die Region des südlichen Niederösterreich zu: Organisatorisch wurden nach dem „Anschluss“ 1938 im Zuge der „Gleichschaltung“ die Kreisgerichte in Landesgerichte und die Bezirksgerichte in Amtsgerichte umgewandelt. Zwar durfte der Präsident Dr. Richard Kilhof (1935-1939) die Leitung des nunmehrigen Amts- und Landesgerichts von Wiener Neustadt noch kurze Zeit weiterführen, dann wurde die Leitung von Dr. Othmar Herman (1939-1944) und Dr. Arthur Klohs (1944-1945) übernommen. Im Rahmen der „Säuberungen“ 1938 wurde beispielsweise Oberlandesgerichtsrat Gustav Bärtl, der bei politischen Prozessen den Vorsitz innegehabt hatte und 1936 bei vielen sogenannten „NS-Prozessen“ das Urteil gesprochen hatte, am 12. März verhaftet. In der Zeit des Nationalsozialismus richtete die NS-Justiz auf der Grundlage einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen, mittels derer manpolitische Gegner und oppositionelles Verhalten bekämpfte. Bereits unmittelbar nach der Machtergreifung nahm man Mitglieder der christlich-sozialen Führung (des „Ständestaates“) in Haft, aber auch Sozialdemokraten und Kommunisten, die amtsbekannt waren. Weiters wurde Juden im Verlauf der Beraubung während des „Anschlusspogroms“ festgenommen und eingesperrt. Zur Zeit des „Novemberpogroms“ inhaftierte man im Gefangenenhaus mehrere hundert Juden und Jüdinnen, darunter ganze Familien, bevor man sie aus Wiener Neustadt abschob. Vor allem im Zweiten Weltkrieg galt das Hauptaugenmerk jeglicher Form von Widerstand. Man ahndete Vergehen mit besonderer Härte, seien es etwa Einbruchsdiebstähle (von sogenannten „Volksschädlingen“) oder kritische Äußerungen gegen die nationalsozialistische Weltanschauung. Dem Denunziantentum war damals Tür und Tor geöffnet. Die Todesstrafe traf Angeklagte wegen „Heimtücke“ (zum Beispiel Bestrafung von regimekritischen Äußerungen),„Wehrkraftzersetzung“ (zum Beispiel Kriegsdienstverweigerung) oder eines „Rundfunkvergehens“ (Hören eines Feindsenders). Es gab in Wiener Neustadt – neben Korneuburg, Krems, St. Pölten, Wien und Znaim – ein Erbgesundheitsgericht. Dieses war dem Amtsgericht angegliedert und urteilte in Fragen der „Verhütung erbkranken Nachwuchses“, das heißt von Zwangssterilisationen. Im März 1945 wurde das Gerichtsgebäude mit seinem Gefangenenhaus durch Luftangriffe schwer beschädigt und ab 1948 wiederaufgebaut und erweitert.   Quellen/Literatur:Sammlung Sulzgruber  

Luftschutzraum Kasematten

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Kreisgerichtsgebäude und Gefangenenhaus – Maria-Theresien-Ring 5

NS-Justiz und Erbgesundheitsgericht

In den Jahren 1890 bis 1893 wurden am Maria-Theresien-Ring das Kreisgerichtsgebäude und das Gefangenenhaus (für 150 Insassen) errichtet. In der NS-Zeit kam diesen Gebäuden eine besondere Bedeutung für die Stadt und die Region des südlichen Niederösterreich zu:

Organisatorisch wurden nach dem „Anschluss“ 1938 im Zuge der „Gleichschaltung“ die Kreisgerichte in Landesgerichte und die Bezirksgerichte in Amtsgerichte umgewandelt. Zwar durfte der Präsident Dr. Richard Kilhof (1935-1939) die Leitung des nunmehrigen Amts- und Landesgerichts von Wiener Neustadt noch kurze Zeit weiterführen, dann wurde die Leitung von Dr. Othmar Herman (1939-1944) und Dr. Arthur Klohs (1944-1945) übernommen. Im Rahmen der „Säuberungen“ 1938 wurde beispielsweise Oberlandesgerichtsrat Gustav Bärtl, der bei politischen Prozessen den Vorsitz innegehabt hatte und 1936 bei vielen sogenannten „NS-Prozessen“ das Urteil gesprochen hatte, am 12. März verhaftet.

In der Zeit des Nationalsozialismus richtete die NS-Justiz auf der Grundlage einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen, mittels derer manpolitische Gegner und oppositionelles Verhalten bekämpfte. Bereits unmittelbar nach der Machtergreifung nahm man Mitglieder der christlich-sozialen Führung (des „Ständestaates“) in Haft, aber auch Sozialdemokraten und Kommunisten, die amtsbekannt waren. Weiters wurde Juden im Verlauf der Beraubung während des „Anschlusspogroms“ festgenommen und eingesperrt. Zur Zeit des „Novemberpogroms“ inhaftierte man im Gefangenenhaus mehrere hundert Juden und Jüdinnen, darunter ganze Familien, bevor man sie aus Wiener Neustadt abschob.

Vor allem im Zweiten Weltkrieg galt das Hauptaugenmerk jeglicher Form von Widerstand. Man ahndete Vergehen mit besonderer Härte, seien es etwa Einbruchsdiebstähle (von sogenannten „Volksschädlingen“) oder kritische Äußerungen gegen die nationalsozialistische Weltanschauung. Dem Denunziantentum war damals Tür und Tor geöffnet. Die Todesstrafe traf Angeklagte wegen „Heimtücke“ (zum Beispiel Bestrafung von regimekritischen Äußerungen),„Wehrkraftzersetzung“ (zum Beispiel Kriegsdienstverweigerung) oder eines „Rundfunkvergehens“ (Hören eines Feindsenders).

Es gab in Wiener Neustadt – neben Korneuburg, Krems, St. Pölten, Wien und Znaim – ein Erbgesundheitsgericht. Dieses war dem Amtsgericht angegliedert und urteilte in Fragen der „Verhütung erbkranken Nachwuchses“, das heißt von Zwangssterilisationen.

Im März 1945 wurde das Gerichtsgebäude mit seinem Gefangenenhaus durch Luftangriffe schwer beschädigt und ab 1948 wiederaufgebaut und erweitert.

 

Quellen/Literatur:
Sammlung Sulzgruber

 

Bilder

Kreisgericht Wiener Neustadt

Mitteltrakt in Großaufnahme